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Service, Baustellenabsperrung, Sondergenehmigung, Halteverbotszone

Service
Achtung bitte beachten!

Um einen reibungslosen Ablauf beiderseits zu gewähren, haben wir hier noch einen Hinweis, den Sie bitte unbedingt beachten sollten.

Aufstellung von Containern auf öffentlichem Grund:

Für die Aufstellung von Containern auf öffentlichem Grund wie Parkplätzen, Straßen Gehwegen und ähnlichem benötigen Sie eine schriftliche Genehmigung. Die entsprechende Genehmigung erhalten Sie bei dem für den Aufstellort zuständigen Tiefbauamt und der Polizei.

Bitte setzen Sie sich mit der Tiefbauabteilung des zuständigen Bezirksamtes unter den folgenden Rufnummern in Verbindung:

Halteverbotszone Anfang
 

Hamburg-Mitte

(0 40) 428 54 -0

 

Altona

(0 40) 428 11 -0

 

Eimsbüttel

(0 40) 428 01 -0

 

Lokstedt

(0 40) 428 08 -0

 

Stellingen

(0 40) 428 02 -0

 

Hamburg-Nord, Fuhlsbüttel

(0 40) 428 04 -0

 

Barmbek-Uhlenhorst

(0 40) 428 32 -0

 

Wandsbek, Bramfeld

(0 40) 428 81 -0

 

Alstertal, Walddörfer, Rahlstedt

(0 40) 428 81 -0

Halteverbotszone Ende

Gerne übernehmen wir die Einholung der Genehmigung sowie das Aufstellen der Halteverbotsschilder, gegen eine Gebühr, für Sie.

Der Besteller haftet für Schäden, die aus Nichtachtung der Genehmigungspflicht entstehen.




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